Immobilien kaufen – immer mit Notar
Werde ich damit beauftragt, einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung zu beurkunden, läuft das ähnlich ab wie die Gestaltung eines Grundstückskaufvertrages. Allerdings ist den Käufern manchmal nicht klar, dass sie durch den Kauf Mitglied einer Eigentümergemeinschaft werden und diese laufend Beschlüsse fasst, die auch finanzielle Folgen für alle Eigentümer haben können. Außerdem ist die Teilungserklärung bzw. der Teilungsvertrag für die Beziehungen der Eigentümer untereinander entscheidend. Deshalb macht es Sinn, sich mit dieser vor dem Kauf auseinanderzusetzen. Wenn die Teilugnserklärung beim Verkäufer nicht vorliegt, kann der Notar eine Kopie beim Grundbuchamt anfordern.