Im ersten Beratungsgespräch nehme ich mir Zeit für Sie. Hinzugefügt:
Gelöscht: Allgemeine Rechtsfragen kann ich häufig sofort beantworten. Allerdings möchte ich im ersten Gespräch vor allem erfahren, was passiert ist. Erst wenn der Sachverhalt für mich feststeht, kann dazu eine rechtliche Einschätzung erfolgen. Im Recht kann eine kleine Änderung im Sachverhalt die rechtliche Bewertung in eine völlig andere Richtung lenken. Manchmal reicht dafür ein Komma an der falschen Stelle. Muss ich dazu also erst Verträge oder andere Unterlagen prüfen, ist eine verlässliche rechtliche Bewertung in aller Regel nicht im ersten Gespräch möglich.
Gelöscht: Für das erste Beratungsgespräch plane ich für Sie 60 Minuten ein. Dafür berechne ich in der Regel 119,00 € (inkl. MwSt.). Nach dem Gespräch können Sie frei entscheiden, ob ich weiter für Sie arbeiten soll.
Gelöscht: In jedem Fall spreche ich mit Ihnen aber über die Kosten, die meine weitere Arbeit mit sich brächten. Das gehört für mich zum Service. Wenn Sie einen Handwerker beauftragen, wollen Sie schließlich auch vorher einen Kostenvoranschlag haben.